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< Back to overview page: "Begleitforschung zur Implementierung des Data Governance Acts (DGA) und Data Acts (DA)"

Datenstrategie für Österreich

Starting: 19 Apr Ending

0 days left (ends 05 May)

Jetzt zur Diskussion und die eigene Meinung einbringen

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Update: Finale Version der Datenstrategie veröffentlicht  und das Datenzugangsgesetz ist in Begutachtung

Die Datenstrategie finden Sie hier, das Datenzugangsgesetz kann über das RIS heruntergeladen werden. 

Update: Stellungnahmen von WWTF, Statistik Austria, Internetoffensive Österreich...

Stellungnahmen zur Datenstrategie für Österreich stehen weiter unten unter dem Menüpunkt "Stellungnahmen" zum Download bereit.

Vielen Dank für Ihre Beiträge!

Wir freuen uns, dass so viele Vorschläge zur Weitentwicklung der Datenstrategie für Österreich eingelangt sind. Diese werden jetzt gesichtet und konsolidiert. Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen hier auf dieser Seite auf dem Laufenden halten. 

Mit freundlichen Grüßen,

Bundeskanzleramt
Sektion VII – Digitalisierung und E-Government
Abteilung 1 – Digitale Strategien und Innovation
post.vii-1@fj.bka.gv.at

Gemeinsam das österreichische Datenökosystem entwickeln

In Zusammenarbeit mit anderen Bundesministerien, Expertinnen und Experten, sowie Stakeholdern wurde vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) der Entwurf einer Datenstrategie für Österreich ausgearbeitet und wird hier zur Diskussion gestellt. Die österreichische Datenstrategie soll dabei helfen, das nationale Datenökosystem zu entwickeln und bildet den strategischen Rahmen für den Umgang und die Nutzung von Daten.

Bitte nutzen Sie die Gelegenheit und bewerten und kommentieren Sie den hier vorliegenden Entwurf der Zielsetzungen bis zum 05.05.2024. Die Beschreibung der Vision und Ziele finden Sie unten bei den "Weiteren Informationen". 

Die Rückmeldungen werden bei der Überarbeitung nach Möglichkeit berücksichtigt und sollen damit die Datenstrategie zur Basis für die weiteren Handlungen in diesem Bereich machen. 

Bei technischen Problemen auf der Plattform kontaktieren Sie bitte leo@cbased.com

Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

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P102

 Die Bundesregierung wird mit der Einrichtung einer zuständigen Behörde für die Registrierung anerkannter datenaltruistischer Organisationen vertrauenswürdige Rahmenbedingungen für Datenspenden schaffen.

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P103

Österreich möchte durch einen eigenen strategischen Ansatz stärker zur Bewusstseinsbildung über die Möglichkeit der Datenspende beitragen. Dazu wird eine aktive Aufklärung über die Möglichkeiten der Nutzung der Datenspenden aufgeklärt. Entsprechend den vorgegebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen sollen künftig Datenspenden für das Gemeinwohl an anerkannte datenaltruistische Organisationen ermöglicht und gefördert werden.

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P104

Die Bundesregierung wird Überlegungen zur Ausgestaltung einer Strategie für Datenaltruismus einleiten, um das Bewusstsein der Bevölkerung über die Bedeutung von Datenspenden für das Gemeinwohl zu stärken.

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P105

Um eine positive Datenkultur und einen proaktiven Zugang zum Austausch von Daten zu fördern, braucht es in erster Linie Vertrauen in der Bevölkerung. Dieses Vertrauen kann durch den Aufbau entsprechender Strukturen und dem Einsatz qualifizierter Ansprechpersonen in Form von beispielsweise Datenbeauftragten, Open-Data-Beauftragten oder Data Stewards gefördert werden. Auf diese Weise soll ein geeigneter Rahmen entstehen, in dem Daten, bzw. die Weiterverwendung dieser Daten, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben geprüft werden.

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P106

Datenbeauftragte wirken als zentrale Ansprechpersonen der jeweiligen Organisationseinheit auf die Identifizierung, Bereitstellung und Weiterverwendung von Daten hin. Sie fungieren kompetent, beratend und unterstützend für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und fördern den Datenaustausch über Organisationseinheiten hinweg. Diese Ansprechpersonen handeln in Ergänzung zu den Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Organisationseinheiten und stimmen sich mit diesen zu Fragen des Datenschutzes ab. Die Bundesregierung möchte, dass diese Ansprechpersonen bei sämtlichen Dienststellen der Verwaltung etabliert werden.

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P107

Die Bundesregierung wird die Einrichtung von Ansprechpersonen, die unterstützend für die Datennutzung zur Verfügung stehen, in der Verwaltung vorantreiben und in der Wirtschaft und Forschung bestärken.

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P108

Die Auswirkungen auf die unterschiedlichen Bereiche unserer Gesellschaft werden nachfolgend beschrieben.

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3.2.1 Eine offene Datenkultur im öffentlichen Sektor etablieren

P109

Der öffentliche Sektor erhebt und verarbeitet eine Vielzahl von Daten und hat das Ziel, den innovativen Umgang mit Daten innerhalb der Verwaltung und im Rahmen hoher Datenschutzstandards zu etablieren. In weiterer Folge wird die Öffnung von Datensilos und die verbesserte Nutzung von Datenbeständen über unterschiedliche Organisationseinheiten hinweg angestrebt. Das Once-Only-Prinzip kommt hier zur Geltung. Es sieht vor, dass Daten nur ein einziges Mal gespeichert und von einer sicheren Datenquelle abgefragt werden können.

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P110

Die öffentliche Verwaltung orientiert sich am Leitprinzip der Erstellung und Verfügbarmachung von Daten nach dem Grundsatz „konzeptionell und standardmäßig offen“.

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P111

Durch die Umsetzung dieser Vorhaben kann der öffentliche Sektor eine Vorreiterrolle bei der Datennutzung einnehmen.

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P112

Anhand von Erfolgsstorys im Zuge der Digitalisierung der Verwaltung soll der Bevölkerung gezeigt werden, wie Daten zur Stärkung des Gemeinwohls und zur Schöpfung wirtschaftlichen Mehrwerts beitragen können.

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P113

Durch eine gesteigerte Partizipation und Transparenz soll das Vertrauen der Bevölkerung und der Wirtschaft in die Verwaltung gestärkt werden. Dies betrifft einerseits die Bereitstellung von offenen Daten, die Verfügbarmachung von geschützten Daten in sicheren Verarbeitungsumgebungen und die Partizipation an gemeinsamen Datenräumen. Entsprechende Rahmenbedingungen, die in Einklang mit der Europäischen Union gesetzt werden, sollen dieses Vertrauen weiter festigen.

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P114

Insbesondere mit der Umsetzung des Data Governance Act wird die rechtliche Grundlage geschaffen, unter welchen Bedingungen Daten zur Verfügung gestellt werden können.

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P115

Die Bundesregierung möchte innerhalb der öffentlichen Verwaltung durch Bereitstellung von personellen Ressourcen und technischen Kapazitäten Rahmenbedingungen schaffen, die es ermöglichen, Datenbestände für Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft in vermehrtem Ausmaß und in besserer Qualität nutzbar zu machen.

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3.2.2 Auf Innovation, Data Science und Open Science fokusieren

P116

Im Forschungs- und Wissenschaftssektor besteht bereits eine Vielzahl an Aktivitäten zur Steigerung der Interdisziplinarität und der übergreifenden Datennutzung. Diese Konzepte möchte die Bundesregierung unter der Wahrung des jeweiligen geistigen Eigentums weiter aktiv vorantreiben. In diesem Zusammenhang sollen verstärkt Data Scientists eingerichtet werden sowie eine weitergehende Umsetzung der nationalen Policy zu Open Science und der European Open Science Cloud (EOSC) vorangetrieben werden. Die nationale Datenstrategie steht hier im Einklang mit der Strategie für Forschung, Technologie und Innovation (FTI-Strategie 2030) und dem damit verbundenen Forschungsinfrastruktur-Aktionsplan 2030.

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P117

Die Bundesregierung beabsichtigt, die Bedeutung von Interdisziplinarität und übergreifender Datennutzung, insbesondere für die Forschung, durch gezielte Kommunikation und Bewusstseinsbildung und anhand von konkreten Use Cases in den Vordergrund zu rücken.

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P118

Österreich wirkt aktiv am Prozess der European Open Science Cloud (EOSC) mit und unterstützt die Ausrichtung des forschungsbezogenen Datenmanagements anhand der FAIR-Data-Prinzipien. Die Umsetzung der Open-Science-Strategie für Österreich ist für die Wissenschaft und Forschung von übergreifender Bedeutung.

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