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Discuto
SWOT-Analyse
Stärken, Schwächen, Möglichkeiten und Bedrohungen des österreichischen Datenökosystems
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Update: Workshop am 14.12.23
Wir laden Sie zu einem Stakeholder-Workshop ein, in dem wir die Erkenntnisse aus diesem ersten Schritt vorstellen und mit Ihnen diskutieren möchten. Darüber hinaus würden wir gerne gezielt zu einigen Themen tiefer in die Diskussion gehen (z.B. zu Datenräumen).
Der Workshop findet daher bereits am Donnerstag, den 14.12., zwischen 9 und 11 Uhr statt (aus Termingründen online auf Zoom). Die Zugangsinformationen sind wie folgt:
https://wu-ac-at.zoom.us/j/65771565296?pwd=RTJNaHUvNTd0dExxeHhXOUVkMlJZZz09
Meeting-ID: 657 7156 5296
Kenncode: 298348
Bis dann!
Wie kann man die Veränderungen im europäischen Datenökosystem am besten nutzen? Was sind die österreichischen Stärken, Schwächen, Möglichkeiten und Bedrohungen?
Wir analysieren gerade die Stärken und Schwächen des österreichischen Datenökosystems und hätten gerne Ihren Input dazu. Zum einen haben Sie die Möglichkeit hier Stärken, Schwächen, Bedrohungen und Möglichkeiten hochzuladen. Zum anderen können Sie bereits hochgeladene Beiträge bewerten und kommentieren und so Teil der Diskussion sein.
Wir führen in diesem Zeitraum mit unterschiedlichen Akteuren Gespräche - aus Zeitgründen leider nicht mit allen, die auf unserer Liste stehen - und laden die Einsichten daraus ebenfalls hoch, damit sie diskutiert werden können.
Wir freuen uns auf Ihre Beiträge bis zum 15.12.2023!
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Die Austrian Society for Artificial Intelligence (ASAI) schließt sich dieser Argumentation an. Neben dem Data Act ist auch der AI Act im Trilog, beide Themen sind aber miteinander verwoben und sollten auch entsprechend behandelt werde. Data Act und AI Act sollen mehr Sicherheit schaffen, das sollte aber nicht zu überbordender Bürokratie und nicht auf Kosten von Praktikabilität und Innovation gehen!
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Ja, da ist Österreich sicher nicht schlecht aufgestellt. Der Teufel liegt im Details, und der Datenaustausch zwischen den Silos kann aufgrund fehlender Standards eine Herausforderung werden. Die wahren Hürden sind aber soziale, institutionelle, weil die Herrschaft über Daten auch Macht bedeutet. Wir müssen von diesem Denken weg, dass Daten irgendeiner öffentlichen Stelle (einem Silo) "gehören".
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Diese Strategien sind relativ inhaltsleer, voll mit Schalgwörtern und lassen völlig offen, wie die angestrebten Ziele operationalisiert werden sollen. Konkrete Maßnahmen fehlen. Eine neue Datenstrategie muss messbare Ziele und operationalisierbare Maßnahmen enthalten, die auch budgetär unterlegt sind. Sonst bleibt es eine Luftnummer.
MOST ACTIVE USERS
Klicken Sie auf "Neue Idee" auf der linken Seite und beschreiben Sie die Stärke, Schwäche, Möglichkeit oder Bedrohung für das österreichischen Datenökosystem. Dann wählen Sie die dazu passende Kategorie und drücken auf "speichern".
Vielen Dank! Wir freuen uns auf Ihren Input
Axel Polleres
Hannes Leo
Tobias Polzer
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- Fehlendes Leadership in den Organisationen; Definition eines ‚Datenverwendungsoffiziers‘ (analog zur DSGVO/Datenschutzbeauftragte:r) ist unbedingt erforderlich und es muss die Möglichkeit der Ahnung bei Nicht-Teilnahme geben; ‚Karotte und Stab‘
- Bezüglich der technischen Ausgestaltung: Keine US-Lösung zukaufen, Entwicklung einer Eigenlösung notwendig
- Daten als ‚ultimative Querschnittsmaterie‘ – “open by default”/FAIR-Prinzipien als organisationsübergreifende Handlungsmaximen vermutlich zu abstrakt; Identifikation von organisationsspezifischen ‚pain points‘ ist unbedingt notwendig, sonst Gefahr des Scheiterns
- Anreize müssen so gesetzt werden, dass positive Payoffs für alle bei Beteiligung/Kooperation bestehen; sonst besteht ebenfalls die Gefahr des Scheiterns
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- DGA und DA-Umsetzung bieten eine Chance, die Metadatenstruktur maximal sinnstiftend (d.h. wie es in Österreich benötigt wird) aufsetzen
- Plädoyer für die Entwicklung einer technischen Eigenlösung; möglicherweise auf österreichisches Konsortium von Technikerinnen/Universitäten/Start-ups zurückgreifen
- Lieferkettengesetz kann leicht erfüllt werden, wenn Daten in Datenräumen vorhanden sind
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- Daten im Gesundheitsbereich in Österreich sind oft unvollständig und fragmentiert; Qualitätsproblematiken existieren
- Anreize zur Teilnahme/Teilen der Daten fehlen: für einzelne Datenhalter ist es nicht rational, die "eigenen" Daten mit anderen Stakeholdern zu teilen --> klassisches soziales Dilemma
- Gaia-X auf europäischer Ebene: Viel ‚Talk‘, ‚Action‘ hinkt hinterher
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- Genannte bestehende Best Practice Beispiele:
- Die Erstellung eines Datenatlas in einem Ministerium/Ressort hat die Identifizierung von legistischen Schwachstellen ermöglicht und eine sachliche Diskussion angestoßen, wie diese Schwachstellen in der Folge behoben werden können
- Lieferkettenmonitoring wird durch Digitalisierung und Datenaustausch vereinfacht, z.B. durch Analyse von Steuerdaten. Diese sind z.B. auch von Relevanz für Fragen der Green Transition, Versorgungssicherheit und Standortpolitik.
- Datenaustausch kann zur besseren Umsetzung des digitalen Produktpasses beitragen – aber: hier besteht die Notwendigkeit der Koordinierung öffentlicher Stellen und Unternehmen
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Die Qualität der gesammelten Daten ist in Österreich durchaus als hoch einzuschätzen. Dies ist eine Stärke, auf die im weiteren Verlauf aufgebaut werden kann.
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Das Thema Datensicherheit wird in den Unternehmen noch etwas stiefmütterlich behandelt. Es wird noch zu wenig über Vorfälle bei der Datensicherheit gesprochen bzw. man macht nicht das Eingeständnis, dass man da zu schwach war. In Wirklichkeit geht es heutzutage aber nicht darum, ob man gehackt wird, sondern wann. Damit wird das Thema Resilienz und Cyber-Security sehr wichtig.
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Für die Unternehmen muss es einen klaren Mehrwert geben, mitzuarbeiten und ihre Daten zu teilen. Entsprechende Motivation kann durch überzeugende Use Cases plus Anschubfinanzierungen (für Daten-Themen sowie für Digitalthemen allgemein) und Schulungen erzeugt werden. Folgende Use Cases gibt es in diesem Bereich bereits:
• Seitens der Unternehmen betreibt beispielsweise die Automobilbranche schon Data Sharing in diversen Use cases wie z.B bei der Analyse von Crash-Tests
• Auch werden in Industriebetrieben bereits Maschinenproduktionsdaten geteilt damit können dann beispielsweise Ausfallsraten besser abgeschätzt werden
• Im Umweltbereich können durch „Green Data“ etwa Gebäudepläne analysiert werden und Strategien zur Energieoptimierung entwickelt werden. Szenarien zur Nutzung von Daten zur Kreislaufwirtschaft sind ebenfalls denkbar.
• Der Datenkatalog im Open Data-Portal von Irland wird als Best-Practice-Beispiel erwähnt. Es gibt hier eine ständige Kommission, die den Katalog laufend kuratiert
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Bezüglich Data Sharing ist die Position der Wirtschaftskammer, dass dieses freiwillig sein muss für die Unternehmen. Bei diesen Regularien ist der Aufwand möglichst gering zu halten, insbesondere was die KMU betrifft.
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Es wäre ideal, dass eine Stelle eingerichtet wird, bei der die Digitalkompetenzen zusammenlaufen. Aktuell sind einige Kompetenzen im Digitalisierungsbereich durchaus verteilt. Das führt manchmal dazu, dass es entweder Doppelgleisigkeiten gibt oder „Flecken“, wo sich niemand zuständig fühlt.
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Die WKÖ ist selbst einer der größten Datenprovider bei der Open Data-Plattform. Die Idee dahinter bestand darin, selbst mit gutem Beispiel voranzugehen. Hier werden zum Beispiel Lehrlingsdaten und Brancheninformationen eingespielt. Die WKÖ hostet aber auch eigene Angebote wie beispielsweise das Firmen-ABC.
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In diesem Zusammenhang wurde in der WKÖ auch die Position des CDO geschaffen und besetzt. Damit soll das Thema in der Organisation Schub erhalten (Sichtbarkeit für die Mitarbeiter und die anderen Teilorganisationen) und die Haltung etabliert werden, dass mittels Daten Mehrwert geschafft werden kann.
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Die WKÖ tritt stark dafür ein, dass gerade öffentliche Daten zur Verfügung gestellt werden, zum Beispiel in Datenräumen, die durchaus auch die thematisch aufgestellt sein können wie z.B. Gesundheit oder Mobilität. Als Mitglied der DIO ist die WKÖ in diversen Arbeitsgruppen zum Thema Datenräume beteiligt.
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Bei den Datentreuhändern wird seitens der Arbeiterkammer noch nicht der Nutzen dieses Vehikels für den Verbraucher gesehen. Deshalb wird diese neue Gewerbetätigkeit wohl nicht so sehr viele privaten Personen locken. Es gibt zwei Varianten. Entweder sie kostet dem Verbraucher nichts, dann wird aber auch keine relevante Leistung enthalten sein. Allein zu prüfen, ob ein Dritter jetzt korrekt mit Daten umgeht, ist eine teure rechtsanwaltliche Leistung und wird also nicht inkludiert sein. Oder wenn diese inkludiert ist, sich der Verbraucher nicht mehr Datenschutzerklärungen und AGBs durchlesen muss, sondern quasi ein Treuhänder übernimmt, dann wird es teuer und es wird sich wiederum niemand finden, der für diese Leistung bezahlt. Es besteht die Gefahr, dass Treuhänder nur so tun, als ob sie einen relevanten Mehrwert bieten. Hier wird es die Verbraucherschutzaufgabe sein, auf eine sinnvolle DGA-Aufsicht zu achten.
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Datenaltruismus weist ebenfalls Bezüge zum Verbraucherschutz auf. Altruistische Personen lassen sich im Gegensatz zu egoistischen Personen leichter ausbeuten. Hier ist die Aufsicht entscheidend, so wie beim klassischen Spendengüte-Siegel, damit hier kein Datenmissbrauch betrieben wird.
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Evidenzbasierte Politik kann auch ‚dark sides‘ haben. Daten können beispielsweise Grundlagen für Überwachungsmaßnahmen sein, die sich beispielsweise gegen Sozialhilfeempfänger richten kann, wenn diese gebrandmarkt werden sollen. Es besteht damit ein Spannungsfeld zwischen ‚evidenzbasierter Politik‘ und Demokratie.
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Im DGA ist nicht zwingend vorgesehen, dass der Output aus der Datenanalyse zurückgespielt wird. Somit entsteht für die Öffentlichkeit nicht immer ein Nutzen. Dies ist vor allem dann zu sehen, wenn Unternehmen mit den Daten arbeiten.
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Der Datenschutz in Deutschland gilt als ambitioniert. Er hat zwar den „Pferdefuß“, dass die Regelungen auf Landesebene erfolgen und das ist dann sehr heterogen. Aber insgesamt sieht man das auch an den sehr exzellenten Kommentaren und an den vielen Vorlagenverfahren, die Gerichte dem EUGH stellen. Da gibt es eine ganz andere vibrante Szene, die sich die relevanten Fragen überhaupt stellen. Das ist auch der Tradition geschuldet, dass man das als wichtiges Grund- und Freiheitsrecht überhaupt anerkennt und wahrnimmt.
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Man soll sich dessen gewahr sein, dass das Datenschutz und Datensicherheit mit Kosten verbunden sind. Organisationen investieren aktuell oft viel zu wenig Geld in diese Bereiche. Dies wird in den Kalkulationen derzeit gröblich unterbelichtet. Diese Situation wird sich aber bist zum ersten Daten-Super-GAU nicht ändern (Beispiel: Hacken des European Health Dataspace). Besser wäre, wenn ein fürsorglicher, antizipierender Gesetzgeber oder eine Aufsichtsbehörde schon ex ante sich etwas überlegen, anstatt sich erst im Schadensfall dazu Gedanken zu machen
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Da Daten von mehr als einer Organisation zusammengeführt werden, braucht es klare Rechtsgrundlagen für ein Prozedere der Zusammenarbeit. Beispielsweise muss klar geregelt werden, welche Einspruchsmöglichkeiten mitbefasste Organisationen haben (beispielsweise analog zu den Regelugen in Deutschland, wo die Bundesnetzagentur den Digital Services Act (DSA) durchsetzt und wo geregelt ist, welche Möglichkeiten zur Mitsprache beteiligte Organisationen haben (die dortige Zusammenarbeit mitbefasster Behörden bei der Fallbearbeitung drückt sich auch durch eine Interoperabilität der IT-Infrastrukturen aus).
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