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Discuto
SWOT-Analyse
Stärken, Schwächen, Möglichkeiten und Bedrohungen des österreichischen Datenökosystems
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Update: Workshop am 14.12.23
Wir laden Sie zu einem Stakeholder-Workshop ein, in dem wir die Erkenntnisse aus diesem ersten Schritt vorstellen und mit Ihnen diskutieren möchten. Darüber hinaus würden wir gerne gezielt zu einigen Themen tiefer in die Diskussion gehen (z.B. zu Datenräumen).
Der Workshop findet daher bereits am Donnerstag, den 14.12., zwischen 9 und 11 Uhr statt (aus Termingründen online auf Zoom). Die Zugangsinformationen sind wie folgt:
https://wu-ac-at.zoom.us/j/65771565296?pwd=RTJNaHUvNTd0dExxeHhXOUVkMlJZZz09
Meeting-ID: 657 7156 5296
Kenncode: 298348
Bis dann!
Wie kann man die Veränderungen im europäischen Datenökosystem am besten nutzen? Was sind die österreichischen Stärken, Schwächen, Möglichkeiten und Bedrohungen?
Wir analysieren gerade die Stärken und Schwächen des österreichischen Datenökosystems und hätten gerne Ihren Input dazu. Zum einen haben Sie die Möglichkeit hier Stärken, Schwächen, Bedrohungen und Möglichkeiten hochzuladen. Zum anderen können Sie bereits hochgeladene Beiträge bewerten und kommentieren und so Teil der Diskussion sein.
Wir führen in diesem Zeitraum mit unterschiedlichen Akteuren Gespräche - aus Zeitgründen leider nicht mit allen, die auf unserer Liste stehen - und laden die Einsichten daraus ebenfalls hoch, damit sie diskutiert werden können.
Wir freuen uns auf Ihre Beiträge bis zum 15.12.2023!
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Die Austrian Society for Artificial Intelligence (ASAI) schließt sich dieser Argumentation an. Neben dem Data Act ist auch der AI Act im Trilog, beide Themen sind aber miteinander verwoben und sollten auch entsprechend behandelt werde. Data Act und AI Act sollen mehr Sicherheit schaffen, das sollte aber nicht zu überbordender Bürokratie und nicht auf Kosten von Praktikabilität und Innovation gehen!
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Ja, da ist Österreich sicher nicht schlecht aufgestellt. Der Teufel liegt im Details, und der Datenaustausch zwischen den Silos kann aufgrund fehlender Standards eine Herausforderung werden. Die wahren Hürden sind aber soziale, institutionelle, weil die Herrschaft über Daten auch Macht bedeutet. Wir müssen von diesem Denken weg, dass Daten irgendeiner öffentlichen Stelle (einem Silo) "gehören".
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Diese Strategien sind relativ inhaltsleer, voll mit Schalgwörtern und lassen völlig offen, wie die angestrebten Ziele operationalisiert werden sollen. Konkrete Maßnahmen fehlen. Eine neue Datenstrategie muss messbare Ziele und operationalisierbare Maßnahmen enthalten, die auch budgetär unterlegt sind. Sonst bleibt es eine Luftnummer.
MOST ACTIVE USERS
Im ersten Schritt zur Zugänglichmachung sollte man ein Meta-Verzeichnis aufsetzen, welches bestehende Strukturen (data.gv.at) nutzt. Dieser Schritt muss von der zentrale Behörde initiiert werden und in der Folge von der zentralen Informationsstelle umgesetzt und implementiert werden. Sie sollte auch den Prozess konkret gestalten und vorantreiben.
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Es stellt sich natürlich die Frage, wo denn wirklich der große Bedarf für die Daten der öffentlichen Hand gegeben ist. Auch bei Open Government Data und Public Sector Information gab es hochgesteckte Erwartungen. Bis jetzt schaut es so aus, als ob diese Schätze noch nicht gehoben wurden. Da das Ausmaß und die Breite noch nicht klar ist, sollte man am Anfang viele Synergien nutzen und nicht überscheißende Implementierungen schaffen, sondern mit Koordination, Wissensvermittlung/Beratung und dem Aufbau eines Metaverzeichnisses anfangen und dann die Aktivitäten schrittweise ausbauen. Wenn man sieht was funktioniert und wo Bedarf gegeben ist, kann man da nachjustieren und ausbauen.
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Die Vereinheitlichung der Datenmerkmale sowie -bestände wird schon allein in Österreich schwierig, ganz zu schweigen von Europa. Weil alles so kleinteilig organisiert ist, kommt es vor, dass beispielsweise jede Gemeinde eine andere Einkommensdefinition verwendet. Wenn man konsistente Daten nur für geographisch kleine Gebiete erhält, dann kann man damit auch keinen großen Lösungen und Business Case rechnen. Idealerweise gibt es irgendwann harmonisierte europäische Datenmerkmale, aber bis dahin ist es noch ein langer und vor allem ein schwieriger Weg, weil es unterschiedliche Wertesysteme und Grundlagen gibt.
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Bei den Daten mangelt es jedenfalls an einer einheitlichen Standardisierung. Beispielsweise macht jedes Land eine eigene eID (electronic identity) und es ist dann extrem aufwändig, diese in anderen Ländern zum Laufen zu bringen. Wir haben in Europa im Digitalisierungsbereich meist das Prinzip der Interoperabilität statt einer Standardisierung. Würde man bei Telefon- oder Stromnetzzugang dieses Prinzip anwenden hätten wir überall Apdater und Konverter statt standardisierte Zugänge. Bei der Digitalisierung hingegen ist man plötzlich der Ansicht, dass das nicht notwendig ist. Wenn hier die Standardisierung gelingt, dann ergeben sich daraus große Effizienzgewinne und auch das Potential europäische Lösungen anzudenken.
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Heterogenität in diesem Umfeld führt bei der Umsetzung zu Synergieverlust. Eine Lösung, die wir hier in Österreich machen, wird in einem anderen Mitgliedsstaat möglicherweise anders bewertet werden. Beziehungsweise können wir nicht einfach eine Lösung aus den nordischen Ländern nehmen, die darauf basieren, dass die Einkommensdaten veröffentlicht werden.
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Ein positives Beispiel sind die einheitlichen Beschreibungen von Amtswegen in Europa. Dadurch kann man beispielsweise abrufen, wie man in Frankreich zu einem Führerschein kommt - also welche Behörde macht was, wie lange dauerts, was braucht man. Koordination und Standardisierung kann und wurde in einigen Fällen durchgesetzt, im Bereich der Daten ist es eine Notwendigkeit.
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Man könnte eine Art Siegel der amtlichen Statistik oder der Zentralen Informationsstelle kreieren und vergeben, wenn die Metadaten-Standards und gewisse Qualitätserfordernisse von einer öffentlichen Stelle eingehalten werden. So kann man auch für Transparenz sorgen. Die ein oder andere Stelle könnte es gut findet, so ein Siegel der amtlichen Statistik oder Siegel des amtlichen Datenökosystems oder wie auch immer, zu erhalten.
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Der Datenzugang und die Frage, wer darf was sehen, wird durch die Benennung einer Zentralen Informationsstelle noch nicht gelöst. Wenn es einen Gesamtkatalog gibt, weiß man allerdings, welche Daten überhaupt in der Republik in öffentlichen Stellen vorliegen. Das wäre auch schon ein Fortschritt. Und man würde auch sehen, wo die Daten doppelt liegen bzw. welche Daten nirgendwo vorhanden sind, obwohl wir sie brauchen.
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Man muss aufpassen, dass man nicht verspricht, dass durch die nationale Anwendung des Data Governance Acts es sicher zu einem Technologie- und Innovationssprung bzw. Business Model-Sprung kommt und wir sofort das Silicon Valley ablösen. Jetzt kommt Österreich und wird die Speerspitze der internationalen Entwicklung. Die nationale Umsetzung des DGA kann zwar ordentlichen Schwung bringen, wird aber nicht alles grundlegend und sofort verändern. Der größte Nutzen aus einer Verbesserung des Datenökosystems öffentlicher Stellen entsteht möglicherweise in der Verwaltung selbst – beispielsweise durch eine bessere Realisierung des Once Only-Prinzips.
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Grundsätzlich sollen über die Zentrale Informationsstelle die Anfragen sämtlicher Nutzer:innen – also Bürger:innen, Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft – laufen. Diese müssen dann – hoffentlich in einem stark automatisierten Verfahren – unter Einbeziehung der Zuständigen Stellen geprüft werden. Entsprechend der aktuellen Rechtslage würde dann Zugang gewährt oder nicht.
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Auch die Datenverknüpfbarkeit in der Verwaltung würde mit einer guten Umsetzung des DGA gesteigert werden. Allerdings müssen auch in diesem Bereich erst Rechtsgrundlagen geschaffen werden. Wenn sich an den Rechtsgrundlagen des Datenzugangs nichts ändert, funktioniert zwar das System ein gutes Stück besser, die ganz großen Sprünge wird man aber auch mit einer Zentralen Informationsstelle und den Zuständigen Stellen nicht erreichen können.
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Grundsätzlich sind wir in Österreich in einer guten Startposition, denn Österreich hat eine viel ausgeprägtere Registertradition als zum Beispiel Deutschland. Wir haben ein Zentrales Melderegister (mit allen Qualitätsproblemen, die es gibt). Wir haben ein Nationales Impfregister. Aufgrund der großen Verwaltungstradition Österreichs gibt es hier wirklich einiges an Registern und Daten bei öffentlichen Stellen – das ist an sich etwas, wo man drauf aufsetzen kann. Und wir haben, zweitens, bereits ein voll etabliertes System der personenbezogen Pseudonymisierung mit dem Identifier „bereichsspezifisches Personenkennzeichen“. Wenn man jetzt noch eine verbindende Struktur draufsetzen würde und auch rechtlich mehr Möglichkeiten schaffen würde – Stichwort: rechtliche Interoperabilität – dann könnte tatsächlich das wahr werden, was Florian Tursky ja gerne sagt nämlich, dass wir hier etwas Beispielhaftes aufstellen können. Man kann diese Chance aber auch verpassen. Das ist ein großes Risiko.
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Wenn die Funktionen des DGA (insbesondere jene der Zentralen Informationsstelle) an Stellen verortet werden, die eben nicht als vertrauenswürdig und unabhängig gesehen werden, könnte das zu einem großen Misstrauen oder Angst, in der Bevölkerung führen und eine neue Welle der Diskussion zum “surveillance state” auslösen. Damit hätte man die Chance komplett verpasst und möglicherweise sogar einen schlechteren “outcome” als wir es jetzt gerade haben. Das ist zu vermeiden. Deshalb ist die Unabhängigkeit und Vertrauenswürdigkeit der Institution, die gerade als Zentrale Informationsstelle benannt werden soll, ganz wichtig.
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Wenn man die Diskussion zum Health Data Space mitverfolgt hat, dann müssen die Erwartungen hierzu etwas eingebremst werden. Hier denkt die medizinische Forschung sehr stark an die Nutzung von personenbezogenen Daten, weil diese beispielsweise für die Entwicklung eines Medikamentes benötigt werden. Dem steht entgegen, dass für die Gewährleistung des Datenschutzes sehr strenge Vorkehrungen getroffen werden müssen und oftmals nur anonymisierte Daten zur Verfügung gestellt werden. Mit den anonymisierten Daten wiederum kann man die medizinische Forschung nur begrenzt vorantreiben. Allerdings möchte ich hinzufügen, dass es in Österreich bereits eine datenschutzkonforme Möglichkeit für die Forschung gibt. Dabei geht es nicht um produktbezogene Forschung, aber um akademische und auch betriebliche Grundlagenforschung. Diese ist im Austrian Micro Data Center (AMDC) von Statistik Austria möglich. Daten, beispielsweise zum soziodemodemografischen Hintergrund, können im AMDC von Forschungseinrichtungen mit eigenen Mikrodaten, zum Beispiel aus klinischen Studien, verknüpft werden. Voraussetzung ist, dass die Daten zuvor so pseudonymisiert werden, dass sie über das bereichsspezifische Personenkennzeichen mit den anderen Daten verknüpft werden können.
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Die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen öffentlichen Stellen und Organisationen kann nur über einen partizipativen Prozess organisiert werden. Insbesondere muss man die Bundesländer beteiligen. Abseits aller rechtlichen Regelungen kann hier eine win-win- Situation entstehen und es kommt ein insgesamt besser funktionierendes Datenökosystem heraus. Die Bund-Länder-Kooperation ist sicher eine Herausforderung. Aber wenn man sich Themen wie Hospitalisierungsdaten, Gesundheitsdaten etc. anschaut, wird das Datenökosystem nur leistungsfähig im Sinne von umfänglich auskunftsfähig sein, wenn man die Bundesländer an Bord hat.
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Es braucht also einen Regelrahmen und Partizipation. In den nordischen Ländern sieht man, dass teils sehr viele Institutionen erfolgreich an der Produktion von Statistik mitarbeiten. Ohne Regelrahmen wird das nicht funktionieren. Aber der DGA kann als Anstoß von der europäischen Ebene gesehen werden, um hier Verbesserungen herbeizuführen. Auf nationaler Ebene sollte Österreich einen ausgewogenen aber auch wirkungskräftigen Ansatz wählen. Es ist notwendig, die Länder einzubeziehen, weil bei ihnen viele Daten liegen und schlussendlich wohl auch Landesgesetze erlassen werden müssen.
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Es wird eine Art Governance-Struktur in Österreich brauchen, in der die Zuständigen Stellen und die Zentrale Informationsstelle gemeinsam, in Rahmen eines Clearing Boards, diese Harmonisierung und Standardisierung vorantreiben. Möglicherweise könnten bei gewissen Fragen auch die Chief Digital Officer der Bundesministerien eine Rolle spielen. Ohne eine solche Boardstruktur wird es wahrscheinlich nicht gehen. Zu überlegen wäre, ob man in diesem oder in einem zweiten Board die Nutzer:innen einbezieht. Das wäre eine weiterer wichtiger Punkt, weil es ohne eine Einbindung der Nutzer:innen und Berücksichtigung derer Bedürfnisse nicht gehen wird. Auch die Datenschützer müssen einbezogen werden.
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Die Interoperabilitäten (rechtlich, organisatorisch, semantisch, technisch) zwischen Datenbeständen der öffentlichen Hand sind in Österreich derzeit nicht (vollständig) gegeben:
- Die rechtliche Interoperabilität wird man auch mit der bloßen Einrichtung der zentralen Informationsstelle nicht automatisch herstellen. Hier muss der Gesetzgeber aktiv werden. Aus meiner Sicht idealtypischer Weise auf Basis eines breit angelegten gesellschaftspolitischen Diskurses darüber, welche Datennutzung man im 5. Jahrzehnt der digitalen Revolution zulassen möchte und welche nicht. Ich glaube, dass sich nicht nur die Datennutzung, sondern auch die Nicht-Nutzung der Daten ethisch rechtfertigen muss, wenn dadurch mehr weniger Wohlstand, Wachstum und Nachhaltigkeit realisiert wird. Basierend auf einer solchen Debatte sollten wir uns in Österreich – und ich glaube auch in anderen Ländern – nochmal Gedanken machen, welche Daten wir wirklich von der Nutzung ausschließen wollen und welche Daten für welche Zwecke zugelassen werden sollen. Dann muss das Ganze in Gesetze gegossen werden. Das verbessert die rechtliche Interoperabilität.
- Derzeit könnte eine zentrale Informationsstelle in Hinblick auf den Datenzugang nur auf Basis der aktuellen Rechtslage agieren. Da kommen die anderen Interoperabilitäten ins Feld – auch hier gibt es Nachholbedarf. Um einen Gesamtkatalog der Daten der öffentlichen Hand ordentlich zu erstellen, müssen gewisse Datenstandards und Metadatenstandards horizontal auf Bundesebenen und idealerweise auch vertikal mit Bezug auf die Bundesländer ausgerollt werden. Das gilt nicht zuletzt für die semantische Interoperabilität, also der Sicherstellung, dass unter denselben Begriffen oder Codes datenbankübergreifend dieselben Inhalte verspeichert werden. Das ist eine wichtige und schwierige Aufgabe, aber notwendig, um überhaupt einen sinnvollen Gesamtdatenkatalog erstellen zu können. Dabei ist zu erwähnen, dass es im Bereich der amtlichen Statistiken seit jahrsehnten bereits ein ausgetüfteltes Qualitätssicherungssystem gibt. Aber nicht jede Statistik, die von einer öffentlichen Institution veröffentlicht wird, ist eine amtliche Statistik. Zum Beispiel gab es während der Corona-Pandemie lange Zeit drei unterschiedliche 7-Tage Inzidenzen, die von drei unterschiedlichen öffentlichen Stellen in Österreich veröffentlicht wurden. Mit einheitlichen Daten- und Metadatenstandards wäre das nicht so gewesen. Auch die Zahl der Genesenen hat sich je nach veröffentlichender Stelle um mehr als 10.000 Personen voneinander unterschieden, weil eine Stelle den Zeitpunkt der eingemeldeten Daten und die andere den Zeitpunkt der Genesung genommen hat. Das zeigt wir wichtig es ist, Daten- und Metadatenstandards zu etablieren und die Interoperabilität der Daten zu verbessern. Das ist sicher eine Herkulesaufgabe.
- Für die organisatorische Interoperabilität muss entschieden werden, wer die Zentrale Informationsstelle ist und wer die Zuständigen Stellen sein werden.
- Die technische Interoperabilität dürfte heutzutage kein großes Problem mehr sein. Es muss darauf hingewiesen werden, dass es nicht nur um die Bereitstellung der technischen Infrastruktur geht, sondern hier – wie erwähnt – einheitliche Metadatenstandards verwendet werden müssen, um brauchbares Gesamtverzeichnis entwickeln zu können, das dann auch nach verschiedenen Merkmalen durchsucht werden können.
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Auf internationaler Ebene wurde in den letzten Jahren unter den Zentralbanken der Austausch von Granularinformationen intensiv diskutiert. Dieser Austausch hat auch dazu geführt, dass die Stock-Taking-Maßnahmen darüber verstärkt wurden, welche Granulardaten auf internationaler Ebene vorhanden sind und wie diese bestmöglich genutzt werden können.
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Die OeNB hat einen „Research Desk Light“ aufgebaut, welcher sich mit Forschungsagenden befasst und granulare Daten vor allem für die Wissenschaft bereitstellt. Allerdings existieren bislang nur sehr begrenzt Ressourcen dafür. Um mehr in diese Richtung tun zu können und dem „Research Desk“ auch eine positive Eigendynamik mitgeben zu können, müsste zumindest in Teilbereichen ein gesetzlicher Auftrag zur Teilung von Mikrodaten verankert werden.
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