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Discuto
SWOT-Analyse
Stärken, Schwächen, Möglichkeiten und Bedrohungen des österreichischen Datenökosystems
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Update: Workshop am 14.12.23
Wir laden Sie zu einem Stakeholder-Workshop ein, in dem wir die Erkenntnisse aus diesem ersten Schritt vorstellen und mit Ihnen diskutieren möchten. Darüber hinaus würden wir gerne gezielt zu einigen Themen tiefer in die Diskussion gehen (z.B. zu Datenräumen).
Der Workshop findet daher bereits am Donnerstag, den 14.12., zwischen 9 und 11 Uhr statt (aus Termingründen online auf Zoom). Die Zugangsinformationen sind wie folgt:
https://wu-ac-at.zoom.us/j/65771565296?pwd=RTJNaHUvNTd0dExxeHhXOUVkMlJZZz09
Meeting-ID: 657 7156 5296
Kenncode: 298348
Bis dann!
Wie kann man die Veränderungen im europäischen Datenökosystem am besten nutzen? Was sind die österreichischen Stärken, Schwächen, Möglichkeiten und Bedrohungen?
Wir analysieren gerade die Stärken und Schwächen des österreichischen Datenökosystems und hätten gerne Ihren Input dazu. Zum einen haben Sie die Möglichkeit hier Stärken, Schwächen, Bedrohungen und Möglichkeiten hochzuladen. Zum anderen können Sie bereits hochgeladene Beiträge bewerten und kommentieren und so Teil der Diskussion sein.
Wir führen in diesem Zeitraum mit unterschiedlichen Akteuren Gespräche - aus Zeitgründen leider nicht mit allen, die auf unserer Liste stehen - und laden die Einsichten daraus ebenfalls hoch, damit sie diskutiert werden können.
Wir freuen uns auf Ihre Beiträge bis zum 15.12.2023!
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Die Austrian Society for Artificial Intelligence (ASAI) schließt sich dieser Argumentation an. Neben dem Data Act ist auch der AI Act im Trilog, beide Themen sind aber miteinander verwoben und sollten auch entsprechend behandelt werde. Data Act und AI Act sollen mehr Sicherheit schaffen, das sollte aber nicht zu überbordender Bürokratie und nicht auf Kosten von Praktikabilität und Innovation gehen!
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Ja, da ist Österreich sicher nicht schlecht aufgestellt. Der Teufel liegt im Details, und der Datenaustausch zwischen den Silos kann aufgrund fehlender Standards eine Herausforderung werden. Die wahren Hürden sind aber soziale, institutionelle, weil die Herrschaft über Daten auch Macht bedeutet. Wir müssen von diesem Denken weg, dass Daten irgendeiner öffentlichen Stelle (einem Silo) "gehören".
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Diese Strategien sind relativ inhaltsleer, voll mit Schalgwörtern und lassen völlig offen, wie die angestrebten Ziele operationalisiert werden sollen. Konkrete Maßnahmen fehlen. Eine neue Datenstrategie muss messbare Ziele und operationalisierbare Maßnahmen enthalten, die auch budgetär unterlegt sind. Sonst bleibt es eine Luftnummer.
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Die OeNB sieht sich aufgrund ihrer Erfahrungen, verschiedene Datenpools miteinander zu verknüpfen, gut in diesem Bereich aufgestellt. Dies kommt daher, dass bereits jetzt verschiedene Datenproduzenten Daten einmelden und diese Daten in weiterer Folge kombiniert werden. Die Statistik-IT-Systeme der OeNB wurden erst vor wenigen Jahren komplett neu aufgestellt und dies frei von „Altlasten“. Es wurde viel in die Erhebungssysteme investiert, die einem integrativen (also Multi-Use of data) folgen. In weiterer Folge wird nunmehr im Rahmen eines Projektes ein stärkerer Fokus auf die Output-Seite – die Etablierung eines Datenkataloges und Zurverfügungstellung einer Analyseplattform – gelegt.
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Es gibt in Österreich bereits viele Aktivitäten im Vorfeld des DGA bzw. der Erstellung einer nationalen Datenstrategie. In den letzten Jahren wurde entsprechendes Know-How in den unterschiedlichsten Organisationen aufgebaut und die Akteure sind besser darin geworden, den Austausch untereinander zu intensivieren. Allerdings sollten einheitliche Methoden und Schemata entwickelt werden, die den Datenaustausch möglichst vereinfachen würden. Es entsteht der Eindruck, dass bisher jede Organisation das leistet, was von ihrer Warte her möglich ist; dies müsste aber idealerweise flächendeckend und koordiniert mit Unterstützung erfolgen.
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Für die Wirtschaft, unsere Industrie, dann aber auch Europa, ist es essentiell, dass wir hier proaktiv wirklich moderne, innovative Lösungen entwickeln. Ja, und jene Länder in Europa, die das machen und das im Prinzip offensiv angehen, die werden auch gewinnen. Und wir werden ziemlich abstinken, wenn wir dort nicht mitmachen. Wir brauchen einen marktliberalen Zugang.
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Lasst uns bitte nicht 100.000 einzelne Regulierungsbehörden schaffen. Wir brauchen einen Rahmen, wo wir die in den einzelnen Behörden vorhandene Expertise zum Datenschutz, zum Wettbewerbsrecht usw. nutzen können. Ich brauche eine verantwortliche Behörde, die quasi mit allen bestehenden zusammenarbeitet und koordiniert.
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Die, die als Erstes in der Lage sind, diese Datenschätze zu heben und mit entsprechenden Produkten herauszukommen, haben Vorteile. Das können kommerzielle Produkte oder für die Öffentlichkeit wichtige Dienstleistungen sein. Das gilt insbesondere auch in Kombination mit AI, z.B. Umwelt- und Klimamodelle. Derzeit bleiben Daten, die uns helfen könnten, Lösungen zu finden, unzugänglich oder können nicht verknüpft werden.
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Während der Corona Pandemie waren wir ewig oder eigentlich nicht in der Lage, die wichtigen Daten miteinander zu verknüpfen, weil irgendwelche Datenbanken in verschiedenen Ministerien lagen und dann auch noch der Datenschutz verwendet wird, um nicht zu tun. Das darf nicht sein. Damit begeben wir uns eigentlich der Wettbewerbsfähigkeit und Länder, die in der Lage sind, hier wirklich kompetente, sichere, geschäftsfreundliche Modelle zu entwickeln, die sind uns dann wettbewerbsmäßig sehr überlegen. Bei uns ist der Datenschutz das grosse Schlag-mich-tot-Argument.
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Wenn man eine Schnittstelle hat, wo man öffentliche Daten mit privaten Daten verknüpft, dann muss man auch die Geschäftsmodelle evaluieren, die dann möglich sind/möglich sein sollen. Es soll nicht sein, dass sich große amerikanische Unternehmen die Daten krallen, sie teuer weiterverkaufen und nichts der Öffentlichkeit zurückgeben. Wir brauchen hier einen anderen Zugang. Persönlich sehe ich da große Chancen. Wir müssen was mit den Daten machen und wir brauchen den Rechtsrahmen dazu, dass wir was Gutes machen.
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Wir müssen weg von der sektoralen Regulierung hin zu einer horizontalen Regulierung. Wir müssen Strukturen bauen, wo jeder sein Wissen koordiniert einbringen kann. Eine Behörde, die sich mit Ai beschäftigt, muss sich auch mit Data Governance, dem Data Act und so weiter beschäftigen. Die Zeit der Regulierungssilos ist vorbei. Wir brauchen einfach einen holistischen Ansatz, wir müssen horizontal denken. Der gesetzliche Auftrag muss sein, dass man sich mit allen anderen abstimmt, bevor es zu einer Entscheidung kommt. Wir müssen hier viel mehr quasi auch im System lernen und nicht einfach verbieten und bestrafen.
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Bestehende Incentives nutzen und weiterentwickeln. Um Datennutzung zu befördern können Incentives unterstützen.
Dabei kann es sich etwa um Förderbedingungen handeln oder um zielgerichtete Förderung. Beispiel für Förderbedindungen sind die Förderregeln von Horizon Europe und dem FWF.
- Horizon Europe regt im Horizon Europe Programme Guide und auf der Open Research Europe publishing platform die Nutzung von Open Science Practices an, insbesondere das Teilen von Daten. Dafür wird etwa auf bestehende Datenrepositorien verwiesen, wie etwa auf das Netzwerk von CESSDA mit dem österreichischen Service Provider AUSSDA.
https://www.cessda.eu/News/CESSDA-Newsitem-nid3494 , https://open-research-europe.ec.europa.eu/for-authors/data-guidelines
- Der FWF verlangt in seinen Richtlinien einen offenen Zugang zu den Forschungsdaten der wissenschaftlichen Publikationen der Projekte.
https://www.fwf.ac.at/ueber-uns/aufgaben-und-aktivitaeten/open-science/open-access-policy/open-access-policy-fuer-forschungsdaten
Beispiel für zielgerichtete Förderung ist das Förderungsprogramm der ÖAW, Data:Research:Austria, das Forschungsvorhaben im Bereich der Register-/Mikrodatenforschung, bei denen existierende Daten zur grundlegenden Erforschung von gesellschaftlichen Themen und Fragestellungen herangezogen werden.
Link: https://www.oeaw.ac.at/foerderungen/data-research-austria
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Interoperabilität betrifft alle technischen Komponenten (1) gemeinsame Datenstandards und -formate, (2) definierte Kommunikationsprotokolle und Schnittstellenspezifikationen, aber auch das (3) Abgleichen von Logins und Identitäten (z.B. EID) einerseits, sowie (4) Teilnehmerstrukturen andererseits (welche öffentlichen Stellen haben obligatorisch teilzunehmen, welche TelnehmerInnen sind optional, etwa aus der Privatwirtschaft und wie identifizieren sich diese einheitlich?). Nur einige bzw. nicht alle dieser Aspekte zu berücksichtigen birgt Risiken.
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Technik darf keine Limitierung sein: technische Möglickeiten, rechtliche, sowie organisatorische oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen dürfen sich nicht ausschließen oder negativ beeinflussen.
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Es ist noch nicht klar, wie bestehende (Meta-)Datenverzeichnisse (etwa Open Data Portal), Data Spaces (etwa diverse DIO Projekte und Initiativen) und sichere Verarbeitungsumgebungen (etwa AMDC, ÖNB) bestmöglich zusammenspielen können und interagieren können: (1) Offene Daten, (2) nichtoffene (öffentliche) Daten, sowie (3) Data Spaces für die Privatwirtschaft werden oft getrennt gesehen und behandelt: etwas ist nur (2) im Fokus des DGA. Für ein holistisches Daten-Ökosystem müssen diese ganzheitlich und verbunden gedacht werden, etwa durch standardisierte, wiederverwendbare Metadaten für (1)-(3), bzw. einheitliche, maschinenlesbare Lizenzbeschreibungen die den Zugang zu nicht-offenen Daten sowohl für (2) und (3) beschreiben.
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Auf technischer Seite besteht die Gefahr, Standards festzulegen, die nicht verwendet werden, oder nur von wenigen bzw. nur einseitig Nutzen bringen. Als Beispiel wird etwa von der WKO die elektronische Rechnungslegung (ebilling) für strukturierte Rechnungsdaten genannt: Solange dieses nur vom Bund verwendet bzw. vorsgeschrieben ist, und nicht auch in der Privatwirtschaft verwendet oder incentiviert wird, besteht wenig Motivation solche Standards zu benutzen. Dem kann beigekommen werden, indem im Zuge der Einführung von Standards alle Stakeholder miteinbezogen werden und für alle Seiten klare Benefits erkennbar sind.
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Es besteht die Erwartungshaltung möglichst schnell in die Umsetzung der Datenstrategie zu kommen, Stakeholder-Buy-In leidet durch Verzögerungen. Außerdem besteht die Wahrnehmung, dass werden Verantwortlichkeiten, etwa zwischen Ressorts, bisher nicht klar genug definiert sind bzw. nicht aktiv wahrgenommen werden. Dem kann beigekommen werden, indem möglichst rasch (1) strukturelle Prozesse aufgesetzt werden, (2) Strategien, Ziele und Verantwortlichkeiten klar festgelegt werden, (3) konkrete Umsetzungsprojekte gestartet werden.
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Die Ausgangsituation ist komplex mit verschiedenen nicht harmonisierten unterschiedlichen Regimen und Rechtsgrundlagen zur Datennutzung, je nach Datensatz oder zuständigem Ressort/Behörde. Es ist nicht klar, (1) was hier die richtigen Fragen sind und in welcher Reihenfolge diese geklärt werden müssen, (2) wie Daten im Spannungsfeld "as Open as possible and as closed as necessary" geteilt werden können. Um zu einem effektiven Datenökosystem bzw. einer funktionierenden Datenstrategie zu kommen, wird es eine Priorisierung der Fragen und einen nachhaltigen Zeitplan brauchen (der Legislaturperioden überdauert).
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Generell bestand im Workshop Einigkeit über die Wichtigkeit einer integrierten Software-Architektur für eine Interoperabilitätsplatform, die Schritte zum Zugang zu Daten erleichtern und (teil-)automatisieren soll und folgende Schritte unterstützt:
- Daten finden ("facettierte" Suche) - in einem ersten SChritt ist es wichtig zu erfassen und auffindbar zu machen, wer welche Daten hat ("Wer hat was?"), damit sich Partner zum synergetischen Datenaustausch überhaupt finden können.
- Antragstellung & Antragsabwicklung um Zugang zu nicht-offenen Daten zu bekommen (contracting)
- Datenaustauch, bzw. Verarbeitung in einer sicheren Umgebung, oder auch Zurverfügungstellung von (syntethischen?) Samples
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Technische Standards und best practices wie ODRL, DCAT, GAIA-X, edc Connectoren existieren bereits, Vokabulare zur Beschreibung des Datenverwendungszwecks wie DPV, die ursprünglich zur Beschreibung von personenbezogenen Daten und deren Verwendung entworfen wurden, werden bereits in entsprechende Richtungen erweitert.
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Regulierung hat das Potenzial Fakten zu schaffen und top-down einen Kulturwandel zu "framen". Verpflichtungen Daten zu teilen, haben etwa das Potenzial Datenqualität zu verbessern, bzw. Zögerlichkeiten, Daten aufgrund mangelnder Datenqualität zugänglich zu machen oder überhaupt zu erheben, abzubauen. Wichtig ist es hier, möglichst transparent klar zu stellen dass unterschiedliche Qualitätsansprüche abhängig vom Verwendungszweck sein können: Datenaustausch und -sammlung macht nur dann Sinn, wenn man mit den Daten auch etwas anfangen kann, daher müssen Datenqualitätsstandards eingehalten und (im Zusammenhang mit intentierten bzw. sinnvollen Datenverwendungszwecken und Verwendungsbeispielen) beschrieben werden.
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Es liegen bereits einige Best Practices Beispiele - auch im Sinne von Architekturen - vor, an denen man Anleihen nehmen kann. Von TeilnehmerInnen des Workshops genannt wurden hier etwa:
- Active Datahub
- Once Only Prinzip/Once-Only Platform https://www.usp.gv.at/ivdb-hilfe/Aufgaben-und-Zielsetzung.html
- Nationale Registerdaten-Landkarte
- existierende Datenportale
- AMDC
- sowie das Schweizer Modell.
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Internationale Standards wie eID, eIDAS, GAIA-X föderierte Datenkataloge, DCAT zur Metadaten-Beschreibung, sowie EDC Connectors, bieten bereits gute Voraussetzungen. Die internationale Standardisierung (z.B. ISO) von Protokollen für Data Spaces voranzutreiben und Konnektoren aktiv (mit) zu entwickeln kann dazu beitragen, ein funktionierendes Daten-Ökosystem in Österreich aufzubauen.
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