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< Zurück zur Übersichtsseite: "Begleitforschung zur Implementierung des Data Governance Acts (DGA) und Data Acts (DA)"

Datenstrategie für Österreich

Start: 19 Apr Ende

0 Tage noch (endet 05 Mai)

Jetzt zur Diskussion und die eigene Meinung einbringen

Beschreibung

Update: Finale Version der Datenstrategie veröffentlicht  und das Datenzugangsgesetz ist in Begutachtung

Die Datenstrategie finden Sie hier, das Datenzugangsgesetz kann über das RIS heruntergeladen werden. 

Update: Stellungnahmen von WWTF, Statistik Austria, Internetoffensive Österreich...

Stellungnahmen zur Datenstrategie für Österreich stehen weiter unten unter dem Menüpunkt "Stellungnahmen" zum Download bereit.

Vielen Dank für Ihre Beiträge!

Wir freuen uns, dass so viele Vorschläge zur Weitentwicklung der Datenstrategie für Österreich eingelangt sind. Diese werden jetzt gesichtet und konsolidiert. Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen hier auf dieser Seite auf dem Laufenden halten. 

Mit freundlichen Grüßen,

Bundeskanzleramt
Sektion VII – Digitalisierung und E-Government
Abteilung 1 – Digitale Strategien und Innovation
post.vii-1@fj.bka.gv.at

Gemeinsam das österreichische Datenökosystem entwickeln

In Zusammenarbeit mit anderen Bundesministerien, Expertinnen und Experten, sowie Stakeholdern wurde vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) der Entwurf einer Datenstrategie für Österreich ausgearbeitet und wird hier zur Diskussion gestellt. Die österreichische Datenstrategie soll dabei helfen, das nationale Datenökosystem zu entwickeln und bildet den strategischen Rahmen für den Umgang und die Nutzung von Daten.

Bitte nutzen Sie die Gelegenheit und bewerten und kommentieren Sie den hier vorliegenden Entwurf der Zielsetzungen bis zum 05.05.2024. Die Beschreibung der Vision und Ziele finden Sie unten bei den "Weiteren Informationen". 

Die Rückmeldungen werden bei der Überarbeitung nach Möglichkeit berücksichtigt und sollen damit die Datenstrategie zur Basis für die weiteren Handlungen in diesem Bereich machen. 

Bei technischen Problemen auf der Plattform kontaktieren Sie bitte leo@cbased.com

Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

LETZTE AKTIVITÄT

GRAD DER ZUSTIMMUNG

    • 96%
    • (375 positive Stimmen)
    • 4%
    • (17 negative Stimmen)
  • 392 Stimmen gesamt
  • Stimmen: 20
  • Kommentare: 20
  • Kontrovers: : 0
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  • Unterstützt: 116
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AM MEISTEN DISKUTIERT

LETZTE KOMMENTARE

Status: Geschlossen
Sichtbarkeit: Öffentlich

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P30

Durch eine Harmonisierung von Daten- und Metadatenstandards werden Datenressourcen innerhalb eines Datenökosystems besser verknüpfbar. Standardisierte Metadaten führen zu einem einheitlichen Vorgehen und einer Vergleichbarkeit der Metainformationen von Datenbeständen in einem skalierbaren Datenökosystem. Orientierung findet man an bestehenden internationalen Standards wie beispielweise Linked (Open) Data. Eine wichtige Rolle in diesem Zusammenhang nehmen auch bestehende Einrichtungen wie der Register- und Systemverbund (dadeX) oder das Datenmanagementportal ein.

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P31

Die Bundesregierung beabsichtigt Mindestanforderungen und einheitliche Standards für verpflichtende Metadaten-Informationen für Datenbestände der öffentlichen Verwaltung zu etablieren.

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1.3.4 Metadaten-Modell DCAT-AP als Standard im öffentlichen Sektor etablieren

P32

Das Metadaten-Modell DCAT-AP wurde als europaweiter Standard zur Aufbereitung von Metadaten etabliert. Dieses basiert auf dem internationalen Zielschema des W3C Data Catalogue Vocabulary (DCAT-AP). Die Umsetzung von DCAT-AP als allgemeinem Metadatenstandard für den öffentlichen Sektor in Österreich bildet einen wesentlichen Baustein zur Förderung der Interoperabilität und Datennutzung. Durch diese Maßnahme werden die Auffindbarkeit und korrekte Nutzung auf Basis einer gemeinsamen Sprache und Struktur erleichtert.

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P33

Darüber hinaus wird Österreich aktiv bei der Entwicklung neuer internationaler Standards partizipieren, die im Rahmen der Umsetzung der europäischen Datenstrategie behandelt werden.

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P34

Die Bundesregierung plant das international anerkannte Metadatenmodell DCAT-AP im öffentlichen Sektor als Standard durchgehend umzusetzen. Dies soll nicht nur die Effizienz innerhalb der öffentlichen Verwaltung steigern, sondern auch die Datennutzung durch Dritte (Forschung, Entwicklung und Unternehmen) erleichtern.

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1.3.5 Datenstrategien und Daten-Governance im eigenen Zuständigkeitsbereich entwickeln

P35

Im Lichte dieser allgemeinen Datenstrategie ist der öffentliche Sektor dazu aufgerufen, Datenstrategien für den eigenen Zuständigkeitsbereich zu erarbeiten und eine eigene Daten-Governance sicherzustellen. Dies umfasst die Definition von Aufgaben, Rollen, Standards, Verfahren und Verantwortlichkeiten für den verbesserten Umgang mit Daten und insbesondere die bessere Nutzbarmachung von Daten für die Wirtschaft, Gesellschaft und Forschung.

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P36

Jedes Ministerium ist aufgerufen, eine eigene Datenstrategie im Lichte dieser grundlegenden Datenstrategie zu formulieren. Zu den wesentlichen Inhalten zählt der Aufbau einer modernen und nachhaltigen Dateninfrastruktur, die Etablierung einer innovativen Datenkultur, die Nutzbarmachung von Daten und Registern sowie der Aufbau von Expertise zur Datenanalyse für eigene oder übergreifende Zwecke (z. B. Data Mining, Registerforschung, maschinelles Lernen oder statistische Analysen). Zur Implementierung zählt ebenso die Definition von Rollen, wie etwa die Etablierung von Datenbeauftragten, die als Ansprechpersonen für interne und externe Datennutzende dienen, und von denen Prozesse und Standardisierungsmaßnahmen vorangetrieben werden. Die Partizipation an regionalen und europäischen Datenräumen sollte ebenso entsprechend mitberücksichtigt werden.

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P37

Die Bundesministerien sollen Datenstrategien oder einschlägige Policies für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich erarbeiten und umsetzen. Dies umfasst die Etablierung einer Daten-Governance, d. h. die Definition von Aufgaben, Rollen, Verfahren und Verantwortlichkeiten für den verbesserten Umgang mit Daten und insbesondere die bessere Nutzbarmachung von Daten für Wirtschaft, Gesellschaft und Forschung.

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P38

Akteure der Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft werden ebenso dazu aufgefordert, eigene Datenstrategien zu formulieren und eine kontinuierliche Verbesserung der eigenen Daten-Governance anzustreben. Die Partizipation an Datenräumen als Grundpfeiler der Datenökonomie sollte entsprechend mitberücksichtigt werden.

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1.4 Nachhaltigkeit und datenzentrierte Prozesse im öffentlichen Sektor etablieren

1.4.1 Once-Only-Prinzip im öffentlichen Sektor umsetzen

P39

Die gemeinsame Datennutzung innerhalb der öffentlichen Verwaltung bildet einen Grundpfeiler künftiger Entwicklungen. Die Bundesregierung möchte die Datenanalysefähigkeiten des öffentlichen Sektors ausbauen. Um dies zu ermöglichen, müssen entsprechend übergreifende Systemarchitekturen eingezogen werden.

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P40

Eine datenzentrische Architektur der Applikationslandschaft der öffentlichen Verwaltung orientiert sich an der effizienten Verarbeitung, Bereitstellung und Mehrfachnutzung von Daten. Durch die konsequente Verwirklichung des Once-Only-Prinzips werden Daten nur ein einziges Mal von einer Quelle abgerufen, wodurch Verwaltungsabläufe effizienter und benutzerfreundlicher gestaltet werden können. Durch das Aufbrechen von aufgabenspezifischen IT-Lösungen und die bereichsübergreifende Nutzung von vorhandenen Daten können Verwaltungsverfahren vereinfacht, Services optimiert und datengestützte Entscheidungen ermöglicht werden.

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P41

Die Bundesregierung wird die Anwendung des Once-Only-Prinzips (OOP) als essenzielle Maßgabe für die Weiterentwicklung von Infrastrukturen und Diensten in der öffentlichen Verwaltung vorantreiben.

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1.4.2 Nachhaltige Dateninfrastrukturen und datengestützte Lösungen für eine klimafreundliche Zukunft stärken

P42

Digitale Technologien können zur Bewältigung der großen gesellschaftlichen Krisen unserer Zeit einen wesentlichen Beitrag leisten. Zu diesen großen Herausforderungen zählen der Klimawandel und der hohe Verbrauch natürlicher Ressourcen. Digitale Infrastrukturen und Dateninfrastrukturen sollten anhand der Maßstäbe des Europäischen Green Deals gestaltet sein, insbesondere mit dem Ziel der Steigerung der Energieeffizienz von Infrastrukturen. Die Nutzung von Daten ermöglicht es, bessere und intelligentere Lösungen anzuwenden – etwa zur Senkung des Energieverbrauchs von Haushalten, zur Sicherstellung einer nachhaltigen Lebensmittelversorgung, zur Verhinderung von Naturgefahren, zur Durchsetzung klimafreundlicher Mobilität oder zur Unterstützung von Städten und Kommunen auf dem Weg in eine smarte und lebenswerte Zukunft.

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P43

Die Bundesregierung wird Projekte zur datengestützten Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels vorantreiben. Im Rahmen der Initiative Green Data Hub sollen Datenräume etabliert werden, in denen intelligente und klimafreundliche digitale Lösungen für die Zukunft umgesetzt werden können.

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P44

Datengestützte Lösungen ermöglichen zudem die bessere Rückverfolgbarkeit von Lieferketten bei Produkten und Dienstleistungen. Dies soll zur Nachhaltigkeit und Fairness bei der Herstellung von Produkten und Dienstleistungen, insbesondere was die Arbeitsbedingungen betrifft, beitragen und eine bessere Transparenz der Lieferkette gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern gewährleisten.

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